Betriebliche Altersversorgung im Überblick Direktversicherung durch Entgeltumwandlung
Wozu braucht man eine Direktversicherung?
Die gesetzliche Rente allein reicht nicht mehr aus, um auch im Ruhestand finanziell abgesichert zu sein. Nehmen Sie Ihren Rechtsanspruch
wahr – seit 2002 haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung. Mit dieser Form der betrieblichen Altersversorgung
(bAV) können Sie die Versorgungslücke schließen – mit niedrigem Nettoaufwand über Ihren Arbeitgeber.
Leistungen der Allianz Direktversicherung
Leistungen zum Rentenbeginn
Altersrente: Sie bekommen eine lebenslange garantierte Rente. Monat für Monat – egal, wie alt Sie werden. Alternativ können Sie auch eine einmalige Kapitalauszahlung wählen. Auch eine Kombination von Rente und Kapitalauszahlung ist möglich.
Mögliche Zusatzbausteine
Beitragsbefreiung: Werden Sie während der Vertragslaufzeit berufsunfähig, entfällt Ihre Verpflichtung zur Beitragszahlung für die Dauer Ihrer Berufsunfähigkeit. Es ist sichergestellt, dass Sie zum Rentenbeginn die vereinbarte Altersrente oder die einmalige Kapitalauszahlung in voller Höhe erhalten.
Berufsunfähigkeitsrente: Zusätzlich zur Beitragsbefreiung erhalten Sie eine Berufsunfähigkeitsrente.
Hinterbliebenenvorsorge: Einschluss eines Hinterbliebenenschutzes ist möglich. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die Leistung als Rente. Gegebenenfalls kann die Leistung auch kapitalisiert werden.
Besondere Vorteile
Staatliche Förderung: Die Beiträge sind jährlich bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei. Hinzu kommt ggf. ein steuerfreier Betrag von max. 1.800 EUR pro Jahr.
Flexibler Leistungszeitpunkt: Sie können den Rentenbeginn flexibel nach Vollendung des 62. Lebensjahres festlegen.
Sicherheit bei Insolvenz: keine Verwertungsmöglichkeit gesetzlich unverfallbarer Anwartschaften bei Insolvenz in der Anwartschaftsphase.
Sicherheit bei Arbeitslosigkeit: Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz sind nicht verwertbar und somit HartzIV-sicher.
Führend in der betrieblichen Altersversorgung: Für eine langfristige Vorsorge brauchen Sie einen Partner, auf den Sie sich immer verlassen können. Mehr als 20 Millionen Kunden in Deutschland vertrauen deshalb der Allianz, die mit Ihrer Erfahrung und Finanzkraft für Zuverlässigkeit und Sicherheit steht. Anerkannte Ratingagenturen wie Morgen & Morgen, Standard & Poor’s und Stiftung Warentest zeichnen die Allianz regelmäßig mit Bestnoten für Qualität, Finanzkraft und Sicherheit aus.
Beispiele
Zwei typische Fälle zeigen die Vorteile einer Direktversicherung – in der aktuellen Situation und für die Zukunft.
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Hier finden Sie die vollständige PDF
Alphabetische Informationen zur betrieblichen Altersversorgung.
Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG.
Ausscheiden aus der Firma/Arbeitgeberwechsel.
Bei einer durch den Arbeitgeber finanzierten Versorgung:Die Ansprüche bleiben erhalten, sofern der Mitarbeiter das 25. Lebensjahr vollendet und die Zusage mindestens fünf Jahre bestanden hat. In der Versorgungszusage kann zugunsten des Mitarbeiters auch von dieser Regelung abgewichen und beispielsweise die sofortige Unverfallbarkeit der Ansprüche vertraglich vereinbart werden.
Bei Entgeltumwandlung: Der Mitarbeiter als versicherte Person hat von Beginn an einen unwiderruflichen Anspruch auf die versicherten Leistungen. Bei Ausscheiden bleiben die Versorgungsansprüche gemäß der vereinbarten Versicherungszusage erhalten.
Für bestehende (unverfallbare) Ansprüche hat der Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf Übertragung der Versorgung auf den Versorgungsträger des neuen Arbeitgebers. Es besteht auch die Möglichkeit, den Vertrag privat (beitragsfrei oder beitragspflichtig) fortzuführen.
„Vervielfältiger-Regelung“: Anlässlich der Beendigung des Dienstverhältnisses besteht grundsätzlich die Möglichkeit – statt einer normalen Barauszahlung – Gehaltsteile, eine Abfindung oder sonstige Zahlungen in eine betriebliche Altersversorgung einzubringen. Für diese Beiträge kann die sog. „Vervielfältiger-Regelung“, d. h. die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG oder unter gewissen Voraussetzungen (bestehende Altzusage vor 2005) die Pauschalversteuerung mit 20 % nach § 40b Abs. 2 Satz 3 EStG a. F. angewandt werden. Zusätzlich zur Steuerbegünstigung sind diese Beiträge auch sozialversicherungsfrei.
Bezugsrecht im Todesfall.
Sieht die Versorgung Leistungen für den Todesfall vor, sind in der genannten Reihenfolge bezugsberechtigt:
1. Der Ehegatte bzw. der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
2. Die kindergeldberechtigten Kinder bis zu einem bestimmten Höchstalter.
3. Der namentlich benannte Lebensgefährte bzw. Lebenspartner einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft (eheähnliche Lebensgemeinschaft).
4. Falls keine dieser Personen vorhanden ist und eine Leistung als Sterbegeld gezahlt wird: Sterbegeld (maximal
8.000 EUR) an die vom Arbeitgeber mit Einvernehmen des Mitarbeiters benannten Berechtigten, ansonsten die Erben.
Elternzeit.
siehe entgeltlose Dienstzeiten
Entgeltlose Dienstzeiten.
Der Mitarbeiter kann sich während einer entgeltlosen Dienstzeit den Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten, indem er die Beiträge aus privaten Mitteln weiterzahlt. Er hat auch die Option, die Beitragszahlung für diesen Zeitraum einzustellen (bei Verringerung der Leistungen) und den Vertrag danach unter bestimmten Voraussetzungen wieder aufleben zu lassen.
Finanzieller Engpass.
Wenn sich der Mitarbeiter die Beiträge nicht mehr leisten kann, besteht die Möglichkeit, die Beitragszahlung einzustellen. Jedoch reduzieren sich dadurch die Versicherungsleistungen.
„Hartz IV“ (Arbeitslosigkeit).
Gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz (siehe „Ausscheiden“) sind nicht verwertbar und werden grundsätzlich nicht auf das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) angerechnet.
Insolvenz des Arbeitgebers.
Sollte der Arbeitgeber insolvent werden, bleibt die Versorgung bei bestehenden Ansprüchen (siehe „Ausscheiden“) unberührt. Der Vertrag kann somit fortgeführt werden.
Kapitalzahlung.
Anstelle einer lebenslangen Rente kann zum Rentenbeginn eine einmalige Kapitalzahlung erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die rechtzeitige Beantragung vor dem vereinbarten Rentenbeginn.
Auch Rentenansprüche von bezugsberechtigten Hinterbliebenen können kapitalisiert werden, wenn dies vor Auszahlung der ersten Rente beantragt wird.
Krankheit (längere).
siehe entgeltlose Dienstzeiten
Privatinsolvenz (des Versorgungsberechtigten).
Während der Anwartschaftsphase besteht im Fall einer Privatinsolvenz in der Regel keine Zugriffsmöglichkeit des Insolvenzverwalters auf die bestehenden Ansprüche der betrieblichen Altersversorgung.
Während der Leistungsphase fallen die oberhalb eines pfändungsfreien Betrages insgesamt zur Verfügung stehenden Rentenleistungen in die Insolvenzmasse. Kapitalzahlungen fallen komplett in die Insolvenzmasse.
Rentenanpassung.
Bei laufenden Renten ist gemäß Betriebsrentengesetz (§ 16 BetrAVG) alle drei Jahre zu prüfen, ob die Renten vom Arbeitgeber angepasst werden müssen. Diese Anpassungsprüfungspflicht entfällt, wenn ab Rentenbeginn
sämtliche Überschüsse zur Erhöhung der Rentenleistungen verwendet werden (Überschussverwendungsart „Zusatzrente“) oder eine Beitragszusage mit Mindestleistung erteilt wurde.
Auf Zusagen an arbeitsrechtlich beherrschende Gesellschafter-
Geschäftsführer findet das BetrAVG keine Anwendung. Für diese Personen kann eine individuelle Anpassungsregelung getroffen werden.
Rentenbeginn (flexibel).
Die Rente bzw. das Kapital kann innerhalb eines längeren Zeitraumes, frühestens nach vollendetem 60. Lebensjahr, abgerufen werden. Die Rente verringert sich bei vorzeitiger Inanspruchnahme und erhöht sich bei späterem Abruf. Für Versorgungszusagen ab dem 01.01.2012 gilt die Vollendung des 62. Lebensjahres.
Sozialversicherung.
Die Beiträge sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Deutschen Rentenversicherung für Deutschland West (BBG/DRV) sozialversicherungsfrei. Der zusätzliche Betrag in Höhe von max. 1.800 EUR ist nicht sozialversicherungsfrei.
Die Entgeltumwandlung führt zu einer reduzierten Bemessungsgrundlage für die Leistungen aus den gesetzlichen Sozialversicherungen (bei Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) und ggf. anderen Sozialleistungen (z. B. des Elterngeldes).
Dadurch kann es später zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen.
Des Weiteren kann die Entgeltumwandlung zu einer Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führen.
Die Versorgungsleistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung unterliegen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Rentner Pflicht- oder freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen Krankenversicherung ist. Privatversicherte sind beitragsfrei.
Steuer.
Die Beiträge sind nach § 3 Nr. 63 EStG einkommensteuerfrei, wenn sie im Rahmen eines ersten Dienstverhältnisses (Steuerklasse I – V) gezahlt werden, und soweit sie im Kalenderjahr insgesamt vier Prozent der BBG/DRV (West) nicht übersteigen. Für Neuzusagen (ab dem 01.01.2005) besteht ggf. nach Ausschöpfung der 4 % BBG/DRV (West) ein erweiterter Förderrahmen in Höhe von max. 1.800 EUR jährlich. Dieser Betrag ist steuerfrei, wenn die Pauschalversteuerung nach § 40b EStG (in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung) bisher nicht angewendet wird.
Die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen sind als sonstige Einkünfte voll zu versteuern, soweit sie auf Altersvorsorgebeiträgen beruhen, die gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei belassen wurden (§ 22 Nr. 5 EStG).
Versorgungsunterlagen.
Allianz Leben erstellt umfassende Versorgungsunterlagen und jedes Jahr eine Standmitteilung.
Zusagearten
Bei einer beitragsorientierten Leistungszusage sagt der Arbeitgeber zu, bestimmte Beiträge in eine Versorgung einzubringen. Die Höhe der Leistungen ist abhängig von den gezahlten Beiträgen und errechnet sich nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen.
Bei einer Beitragszusage mit Mindestleistung sagt der Arbeitgeber zu, bestimmte Beiträge in eine Versorgung einzubringen. Die Höhe der Leistungen ergibt sich mindestens aus der Summe der zugesagten Beiträge (soweit nicht für die Absicherung biometrischer Risiken verbraucht).
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Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Das Prinzip ist einfach:
Ihr Arbeitgeber schließt für Sie eine betriebliche Altersversorgung als Direktversicherung ab. Sie vereinbaren mit ihm, dass Sie einen Teil Ihres Entgelts in Beiträge zu einer Rentenversicherung umwandeln.
Ihre Vorteile:
- Ein Teil Ihrer Beiträge wird aus Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen finanziert.
- Die Besteuerung Ihrer Leistungen erfolgt im Rentenbezug mit einem in der Regel deutlich geringeren Steuersatz als im Arbeitsleben.
- Sofern Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert sind, haben Sie aus den Leistungen der Direktversicherung Beiträge in die GKV und die gesetzliche Pflegeversicherung zu leisten. Für freiwillig in der GKV Versicherte gilt grundsätzlich dasselbe.
- Sie können sich zwischen einer lebenslangen Rente und einer Kapitalzahlung entscheiden.
- Die Leistungen stehen ausschließlich Ihnen zu; weder Arbeitgeber noch Staat haben Zugriff.
- Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist eine private Fortführung oder eine Fortführung über den neuen Arbeitgeber möglich.